Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Arbeit sichert die wirtschaftliche Existenz eines Menschen und ist Teil seiner Persönlichkeit. Es liegt daher auf der Hand, dass insbesondere die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als eine äußerst einschneidende Maßnahme empfunden wird. Der Gesetzgeber und das Richterrecht stellen daher an eine Kündigung sehr hohe Anforderungen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Arbeitsrecht, so z.B. bei

 

  • Inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Haftung des Arbeitsgeber oder Arbeitsnehmers im Schadensfall
  • Persönlichkeitsschutz; "Mobbing" und Arbeitnehmerdaten
  • Kündigung
  • Abmahnungen im Arbeitsverhältnis
  • Kündigungschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten
  • Abfindungsverhandlungen
  • Gestaltung und Verhandlung von                                  Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Auswirkungen der Beendigung auf  etwaige Ansprüche             wie z.B. Urlaub, Arbeitszeugnis, Gehalt, Lohn, Kredite etc.

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