Rechtsgebiet: Familienrecht

Die Ehe und Familie gehört zu den wichtigsten Lebensräumen eines Menschen. 

Liegt hier eine nicht behebbare Störung vor, sollten alle anstehenden rechtlichen Fragen mit großem Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick geklärt werden. 

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Familienrecht, so z.B. bei:

 

  • Ehe- und Scheidungsrecht
  • Ehegatten-, Kinder- und Verwandtenunterhalt
  • Trennungs-und Scheidungsvereinbarungen
  • Zugewinnausgleich
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht

 

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